Leistungen & Kosten
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen erstatten in der Regel die gesamten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung (bei vorliegender Indikation). Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung über ihre individuellen vertraglichen Konditionen bezüglich Psychotherapie und beantragten die Zusendung der Antragsunterlagen. Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen richten sich nach der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)". In manchen Fällen werden nicht sie gesamten Kosten erstattet und es kann zu einer Zuzahlung kommen. Das genaue Prozedere erkläre ich Ihnen ausführlich in den ersten Sitzungen und unterstütze sie bei der Beantragung.
Selbstzahler
Wenn Sie sich dazu entschließen, die Vergütung der Behandlung selbst zu übernehmen, basieren die Kosten ebenfalls auf der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)".
Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ist in meiner Privatpraxis leider nicht möglich. Wenn sie gesetzlich versichert sind, können sie über die Terminservicestelle 116 117 einen Termin vermittelt bekommen.
Kostenerstattungsverfahren biete ich nicht an.